Unsere deutschsprachigen Mandanten werden von uns auf Deutsch betreut. Dabei bieten wir unseren Mandanten den direkten Kontakt zum verantwortlichen Anwalt. Dank der weiten Benutzung vom Internet und anderen modernen Kommunikationsmitteln, dienen wir die Mandanten von der ganzen Welt.
Wir bedienen unseren Kunden durch:

- Prozessvertretung in polnischen Gerichte und Schiedsgerichte,
- mündlichen juristischen Räte,
- Vorbereiten der schriftlichen Rechtsgutachten und Entwürfe der Prozessschriftsätze,
- Teilnahme an Verhandlungen.

Unser Team besteht aus 21 Juristen, einschließlich 8 Rechtsanwälte, 4 Rechtsanwälte-Mitarbeiter, 2 Wissenschaftlern, und 7 Referendare.
Wir bieten Rechtsberatung auf , Englisch, Italienisch und Polnisch an.

Die Kanzlei ist auf den nachfolgenden Feldern tätig:

1. Wirtschaftsrecht. Alle Bereiche des Wirtschaftsrechts, insbesondere Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht. Wir haben eine große Erfahrung in Beratung zur Gründung und Auflösung der Gesellschaft, optimalen rechtlichen Konstruktion innerhalb der Unternehmensgruppe, Vertragsgestaltungen. Wir unterstützen deutschsprachige Kunden bei allen Fragen des Erwerbs von Immobilien in Polen. Wir beaufsichtigen den ordentlichen Verlauf der General- und Hauptversammlungen, wir beraten bei der Stamm- und Grundkapitalerhöhung oder Herabsetzung, bei der Regelung des Verhältnisses der Mitglieder des Statutarorganes zu der Gesellschaft oder bei der Besorgung der Berechtigungen zur unternehmerischen Tätigkeit. Wir helfen die ausländischen Investoren, Kapital in Polen anzulegen. Rechtsanwaltskanzlei Pretor bietet ihren Kunden - sowohl Einzelunternehmer als auch Gesellschaften wie GmbH, Aktiengesellschaft - an: Schnellen Zugang zu vollständigen Informationen über das polnische Wirtschaftsrecht und Investitionskonditionen, Beratung in den einzelnen Phasen des Investitionsprozesses.

Die Rechtsanwaltskanzlei Pretor bietet Rechtshilfe für deutsch- und englischsprachigen Firmen und Investoren an.

2. Zivilrecht.

Rechtsanwaltskanzlei Pretor vertritt Mandanten seit Jahren auch in allen Fragen des Familienrechts und Zivilrechts. Die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit liegen im Zivilrecht, insbesondere im Vertragsrecht, Versicherungsrecht, Mietrecht, Erbrecht, Immobilienrecht.

3. Familienrecht. Recht

Wir bieten auch Beratung in Familienrechtsangelegenheiten an; vor und nach Eheschließung:
- Ehescheidung, Scheidungsklage, Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils, Eheaufhebung,
- Namensrecht
- Unterhaltsgeld,
- Gütergemeinschaft, Güttertrennung, andere Vermögensverhältnisse,
- Anerkennung der Vaterschafts des Kindes, Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftsfeststellung,
- elterliche Sorge (Aufhebung, Beschränkung, Entziehung),

4. Öffentliches Recht

- Baurecht - Erhalten von Erlaubnissen und Genehmigungen, Besorgung der Berechtigungen zur unternehmerischen Tätigkeit, öffentliches Vergaberecht, Ausländerrecht (wenn Sie Möglichkeiten suchen, Ihren bisherigen Aufenthaltsstatus in Polen zu verfestigen oder wenn Sie von Ausweisung oder Abschiebung bedroht sind).

5. Presserecht.

Unser Beratungsangebot richtet sich insbesondere an Künstler, Musiker, Fotografen, Werbeagenturen, Designer, Produzenten, Maler, Kunsthändler, IT-Unternehmen, Softwarehersteller, Journalisten, Schriftsteller, Verlage.

6. Die juristische Vertretung

- in Verfahren vor Behörden, Gerichten und Schiedsgerichten. Wir vertreten deutsche Kunden wenn sie vor einem polnischen Gericht beklagt worden sind. Dabei ist eine vertrauliche rechtliche Unterstützung von einer großen Bedeutung.

7. Strafrecht

- unsere Tätigkeit umfasst die "Präventive Verteidigung" (Beratung zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken); die Verteidigung im Ermittlungsverfahren gegenüber Polizei, Finanzamt und Staatsanwaltschaft einschließlich der Betreuung bei strafprozessualen Zwangsmaßnahmen (zB. Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme); die Verteidigung im Hauptverfahren als auch die Verteidigung nach Verkündung eines strafgerichtlichen Urteils (Rechtsmittelverfahren - insbesondere in der Berufung oder Revision) bis hin zur Verteidigung in der Strafvollstreckung. Wir vertreten ebenfalls die Rechte des Verletzten im Strafprozess.

8. Inkasso, Vollstreckung.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen dabei auch in den Bereichen Inkassoangelegenheiten (Durchsetzung eigener Zahlungsansprüche gegenüber Schuldnern) und Vollstreckung (auch bei ausländischen Gerichtsurteilen). Die Kanzlei kann auch bei der Geltendmachung eines Anspruchs in Polen sowie bei der Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen behilflich sein. Die ausländischen Gerichtsentscheidungen haben von sich selbst keine Wirkung im Polens Gebiet. Sie bedürfen noch der Anerkennung durch polnischen Staat. Die Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen öffnet die Möglichkeit, das Zwangsvollstreckungsverfahren in Polen zu betreiben (eine Vollstreckung bei dem Gerichtsvollzieher).

Aber auch in anderen Rechtsbereichen stehen wir und unsere Kooperationspartner Ihnen als kompetente Ansprechpartner gern zur Verfügung.

Die Kanzlei übernimmt die Prüfung, Beratung, Verhandlung und Gestaltung von individuellen Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Wir stehen Ihnen in Konfliktsituationen als zuverlässiger Ratgeber und starker Verhandlungspartner zur Seite.